- Vordrängeln, Schimpfworte und anstößiges Verhalten werden nicht toleriert.
- Ein solches Verhalten kann beispielsweise mit einem Parkverbot geahndet werden.
- Rauchen und einen Platz in der Warteschlange freihalten sind nicht erlaubt.
- In den Haunted Houses sind Essen, Trinken und das Mitführen von Glas nicht gestattet.
- In den Haunted Houses ist es untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen zu machen und Blitzgeräte zu benutzen.
- Taschenlampen, Telefone und Laserstifte sind in den Haunted Houses verboten.
- Es ist nicht gestattet, alkoholische Getränke und/oder Drogen in den Park mitzunehmen. Am Eingang werden Kontrollen vorgenommen.
- Respektieren Sie die Halloween Fright Nights Scare-Darsteller. Bitte fassen Sie sie nicht an!
- Masken, Schminke, Kostüme und mit Fußball in Verbindung stehende Artikel (Shirts, Schals etc.) sind im Park nicht erlaubt.
- Die Teilnahme an den Halloween Fright Nights erfolgt auf eigene Gefahr.
- Es gilt die Ferienparkordnung von Walibi Holland.