Der Survival Guide ist eine Ergänzung zu der allgemein gültigen Parkordnung: Parkordnung Walibi Holland.
- Einmischung, obszöne Sprache und beleidigendes Verhalten werden nicht toleriert. Dies kann u.a. mit einem Parkverbot geahndet werden.
- Rauchen und das Freihalten von Plätzen in der Warteschlange sind nicht erlaubt.
- Rauchen, Essen, Trinken und Glaswaren sind in den Haunted Houses nicht erlaubt.
- In den Haunted Houses ist es verboten, Foto- und Filmaufnahmen zu machen und Blitzgeräte zu benutzen.
- Die Verwendung von Taschenlampen, Telefonen und Laserstiften in den Haunted Houses ist verboten.
- Es ist nicht erlaubt, alkoholische Getränke, Drogen und andere bewusstseinsverändernde Substanzen mit in den Park zu bringen. Dies wird bei der Einreise streng kontrolliert.
- Alle Gäste im Park müssen sich mit einem rechtsgültigen Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder Mopedführerschein ausweisen können.
- Respekt vor Halloween Fright Nights erschrecken Schauspieler. Fassen Sie sie nicht an!
- Masken, Make-up, Gegenstände, die im Zusammenhang mit Fußball- oder Motorradclubs stehen (Hemden, Schals usw.) sowie Kostüme sind im Park nicht erlaubt.
- Alkoholische Getränke werden nur an Gäste über 18 Jahre verkauft. Gäste, die über 18 Jahre alt sind, müssen sich mit einem rechtsgültigen Ausweis ausweisen können.
- Jeder unter 18 Jahren, der mit Alkohol oder Betäubungsmitteln gesehen wird, bei denen der Verdacht auf Alkohol- und/oder Drogenkonsum am wahrscheinlichsten ist, wird angesprochen und ihm wird der Zugang zu Walibi Holland und Walibi Village verweigert.
- Gäste, die Jugendliche unter 18 Jahren mit Alkohol oder Drogen versorgen, werden haftbar gemacht und erhalten keinen Zugang zu Walibi Holland und Walibi Village.
- Die Teilnahme an Halloween Fright Nights erfolgt auf eigene Gefahr.